Re: Happy StA-SPAM-Zumuelling! - Spam-Streit zwischen Gravenreuth und 1
April 23rd, 2008 href=”http://www.andrhref=”http://www.eint.de/weblog/interessante-artikel-aus-echt-vielen-blogs/”>essa.ro/2007/03/de-ce-ne-parasiti.html#comment-11289″>spam > Günter Frhr. v. Gravenreuth schrieb am 18. März 2002 19:19
> > > [Versuch eines Abmahnung-Textmusters]
> >
> > Danke, ich werd den Text dem nächsten SPAMMER mal um
> > die Ohren hauen *g*
>
> Problem: Mit einer Abmahnung laeuft man in die Gefahr, eine (sehr
> teure
> und oftmals finanziell ruinierende) negative Feststellungsklage zu
> kassieren. Ich halte es schon fuer angebracht, eigens auf diese
> Gefahren darauf hinzuweisen.
>
> Oder mit anderen Worten: Das Ding Abmahnung bzw. der konkrete
> Einzelfall muss wirklich “Hand und Fuss” haben.
>
> Auszug aus “Die 10 fiesesten Tricks der DE-Rechtsanwaelte” (by Rob
> Liebwein):
>
> “…aus diesen o.g. Gruenden und Risiken ist es in solchen Faellen
> zum
> Schutze des Internettlers gerade nicht zu empfehlen, diesen Weg
> Abmahnung zu gehen, sondern gleich eine einstweilige Verfuegung zu
> beantragen. Erst nach Erhalt der einstweiligen Verfuegung wird die
> Abmahnung per Gerichtsvollzieher zugestellt. Dann kann der
> abgemahnte
> Gegner naemlich keine negative Feststellungsklage mehr einreichen,
> eine
> trotzdem eingereichte negative Festellungsklage ist bei
> gleichzeitig
> existierender einstweiligen Verfuegung naemlich nicht zulaessig…”
>
Dabei gibt es dann allerdings die folgenden Probleme:
1) Das Gericht das die EV ausstellen soll kann mangels vorheriger ABM
durchaus die Eilbedürftigkeit verneinen.
Dazu konkreter ohne vorherige ABM sehe ich keinen Grund warum wegen
spammails eine Eilbedürftigkeit besteht. Diese müsstes du aber dem
Richter erklären der dir eine EV ausstellen soll. Die EV dient dem
vorläufigen Rechtsschutz, wenn du sie beantragst hast du den spam aber
schon.
Meines Wissens hat noch nie einer eine EV wegen spam bekommen der nicht
vorher dem spammer eine ABM geschickt hat.
2) Eine EV kostet erst mal Geld.
3) Warum willst du noch eine ABM schicken nachdem du schon eine EV
hast?
4) Der Gegner braucht keine negative Feststellungsklage auf seine
Kosten zu beginnen da er dich zwingen kann auf deine Kosten in das
Hauptsacheverfahren zu gehen.
>
> Im uebrigen waere es - wie in den USA in einigen “Bundesstaaten”
> geschehen - wesentlich wirkungsvoller, jeden einzelnen SPAM bei der
> DE-Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Dann wird die mit
> SPAM-Strafanzeigen
> zugemuellte DE-Staatsanwaltschaft nur so nach einer
> Gesetzesgrundlage
> schreien. Ein Fax an die naechste DE-Staatsanwaltschaft in der
> Naehe
> genuegt. Na, dann macht mal Action und bewegt etwas hinter Euren
> theoretischem Keyboards.
Das wiederum ist ein sinnvoller Impuls.
Würde jeder der eine spam mail bekommt eine Anzeige erstatten wäre
soamim Nullkomma nix verboten.
mfg
FH