Happy StA-SPAM-Zumuelling! - Spam-Streit zwischen Gravenreuth und 1

April 24th, 2008

-really-is-the-end/”>spam [Versuch eines Abmahnung-Textmusters]
>
> Danke, ich werd den Text dem nächsten SPAMMER mal um
> die Ohren hauen *g*
Problem: Mit einer Abmahnung laeuft man in die Gefahr, eine (sehr teure
und oftmals finanziell ruinierende) negative Feststellungsklage zu
kassieren. Ich halte es schon fuer angebracht, eigens auf diese
Gefahren darauf hinzuweisen.
Oder mit anderen Worten: Das Ding Abmahnung bzw. der konkrete
Einzelfall muss wirklich “Hand und Fuss” haben.
Auszug aus “Die 10 fiesesten Tricks der DE-Rechtsanwaelte” (by Rob
Liebwein):
“…aus diesen o.g. Gruenden und Risiken ist es in solchen Faellen zum
Schutze
des Internettlers gerade nicht zu empfehlen, diesen Weg
Abmahnung zu gehen, sondern gleich eine einstweilige Verfuegung zu
beantragen. Erst nach Erhalt der einstweiligen Verfuegung wird die
Abmahnung per Gerichtsvollzieher zugestellt. Dann kann der abgemahnte
Gegner naemlich keine negative Feststellungsklage mehr einreichen, eine
trotzdem eingereichte negative Festellungsklage ist bei gleichzeitig
existierender einstweiligen Verfuegung naemlich nicht zulaessig…”
Im uebrigen waere es - wie in den USA in einigen “Bundesstaaten”
geschehen - wesentlich wirkungsvoller, jeden einzelnen SPAM bei der
DE-Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Dann wird die mit SPAM-Strafanzeigen
zugemuellte DE-Staatsanwaltschaft nur so nach einer Gesetzesgrundlage
schreien. Ein Fax an die naechste DE-Staatsanwaltschaft in der Naehe
genuegt. Na, dann macht mal Action und bewegt etwas hinter Euren
theoretischem Keyboards.
Happy StA-SPAM-Zumuelling!
Regards from Atlanta, GA
Rob Liebwein, IAAL

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.