Re: Wenn die Spam haben wollen - Verbraucherzentrale richtet Spam-Beschwe…
September 9th, 2008spam — Aufrufen tut sie dazu, daß *menschliche* Empfänger von Spam diesen
> > weiterleiten.
> Das kann ich aus dem Aufruf der VBZ nicht herrauslesen. Dort steht
> mit keinem Wort, dass automatisierte Weiterleitungen unerwünscht
> wären.
Nicht ausdrücklich, richtig - das wäre aber ja auch ziemlich
kontraproduktiv, wenn man in einer Pressemitteilung vom Typ “freut
euch, wir tun ‘was!” ausführlich die Fälle auflistet, in denen man
doch *nichts* tut, nicht wahr? :-}
Aber ganz so unklar ist es ja auch wieder nicht, wenn dort steht, daß
“Verbraucher dem vzbv per Mail unerwünscht eingetroffene Spams
übermitteln” können. *Verbraucher*, nicht Sysadmins. Bei diesen
*eingetroffen*, nicht in transit abgefangen. “Per Mail”, eine
Einschränkung, die völlig überflüssig wäre, wenn wir von der
automatischen Umleitung *von Mails* sprächen. Auch die Bezeichnung
“Beschwerdestelle” paßt IMHO nicht gut für einen Vorgang, bei dem
erst gar kein Mensch beteiligt ist, der sich über irgendetwas
beschweren könnte.
> > — Wollen würde sie wohl, daß der weitergeleitete Spam ‘mal
> > mindestens deutschsprachig wäre und so.
> Woraus folgerst du das? Auf der Website der VBZ steht doch
> ausdrücklich, dass auch ausländischer Spam bearbeitet wird.
“Spammer aus dem Ausland werden an Verfolgungsstellen im Ausland
gemeldet, die effektive Maßnahmen vor Ort ergreifen können.”
Bearbeitet? Nun ja, der Zuständige wird festgestellt und der Vorgang
weitergegeben, kein Wort von Nachhaken oder Erfolgskontrolle, wenn
man das “bearbeiten” nennen will …
Nicht, daß das überraschend oder verwerflich wäre; Es ist nun ‘mal
die DEUTSCHE Verbraucherzentrale, die ist auf die Juristerei in
DEUTSCHLAND geeicht, was auch OK ist, wenn die fragliche Werbung zum
Beispiel in einem deutschen *Briefkasten* landet. Können weder die
(deutschen) Spam-Empfänger noch der vzbv ‘was für, daß bei Mailboxen
plötzlich einzeln nachkontrolliert und gesiebt werden muß, ob
deutsches Recht überhaupt anwendbar ist. Bedeutet aber trotzdem eine
ungewohnte Differenz zwischen “den” Interessen eines deutschen
Verbrauchers und denen, die der vzbv auch wahrnehmen kann und will.
> > > Die Kritik des OP ist folglich Unfug.
> > Kritik? Ich lese da keinen Aufruf, daß *andere*, geschweige denn die
> > vzbv selbst, gefälligst auch nach seiner Variante handeln sollen.
> Er hat den Sinn des Vorgehens der VBZ bezweifelt
Indem er darauf eingeht, wie er ihr Projekt - etwas anders als
geplant - zu *nutzen* gedenkt? Wennste meinst.